
Das ist interessant wenn
– Sie Vermietungseinkünfte in Kanada erzielen
Teil 2 Besteuerung in Deutschland
Wer als Non-Resident in Kanada Immobilien vermietet – auch zeitweise, zB über AirBNB, unterliegt in Kanada der Besteuerung. Als Deutscher Steuerpflichtiger sind Sie aber in Deutschland mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Das klingt erst einmal nach Doppelbesteuerung, aber es gibt Lösungen.
Wer Einkünfte im Ausland erzielt muss sich damit auseinandersetzen, dass möglicherweise mehrere Staaten an den Steuereinnahmen interessiert sind. So ist das auch bei Mieteinkünften oder Einkünften aus der Veräußerung von Immobilien in Kanada. Hier will der kanadische Staat grundsätzlich 25% der Einnahmen als Steuer kassieren.
Zwischen Kanada und Deutschland existiert aber ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dieses Abkommen weist Kanada das Besteuerungsrecht zu. Das bedeutet, dass Deutschland die Einkünfte von der Steuer freistellt.
Ganz so billig kommt man aber nicht davon, denn das Abkommen erlaubt Deutschland die Einkünfte für die Bemessung des Steuersatzes zu verwenden. Das ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Man zahlt also einen höheren Steuersatz auf seine Einkünfte in Deutschland, will man noch ausländische Einkünfte hat.
Das geht so: Zunächst wird die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der Progressionseinkünfte ermittelt. Anschließend wird der durchschnittliche Steuersatz auf dieses Einkommen ermittelt. Der durchschnittliche Steuersatz wird danach auf das tatsächlich zu versteuernden Einkommen angewandt. Auf dieser Basis wird die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes ermittelt.
Diese Steuer muss man gedanklich hinzurechnen, wenn man die Gesamtsteuerbelastung des kanadischen Einkommens kennen möchte.