
Das ist interessant wenn
– Sie Vermietungseinkünfte in Kanada erzielen
Teil 1 Besteuerung in Kanada
Wer als Non-Resident in Kanada Immobilien vermietet – auch zeitweise, zB über AirBNB, unterliegt in Kanada der Besteuerung. Dies kann eine gewisse organisatorische Herausforderung sein, denn das Kanadische Steuerrecht weicht sehr stark etwa vom Deutschen Steuerrecht ab.
Während in Deutschland entspannt eine Steuererklärung abgegeben werden kann, nachdem die Einkunftstatbestände verwirklicht sind, verlangt Kanada eine Abführung der Steuer an der Quelle (at source) entweder durch den Mieter oder durch einen Withholding agent. Grundsätzlich muss die Abführung unterjährig, jeweils bis zum 15. des Folgemonats für den Vormonat erfolgen.
Abzuführen sind 25% des Gross-Income, also der Mieteinnahmen. Das gilt unabhängig von den Kosten, die mit den Einkünften in Verbindung stehen und kann zu einer faktisch sehr hohen Besteuerung führen – je nachdem wie die Mieteinnahmen strukturiert sind.
Das Leben wird deutlich einfacher, wenn man einen Withholding-Agent einschaltet. Solche Services sind schwer zu finden, aber es gibt entsprechende Angebote. Der Vorteil besteht nicht nur darin, dass man den Mietern nicht erklären muss, dass sie eine Steuer einbehalten und abführen müssen, sondern auch darin, dass man die Möglichkeit hat zur Besteuerung nach dem Net-Income (Nettoeinnahmen nach Kosten) zu optieren.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich zweierlei:
- Unabhängig von der Form der Besteuerung (net- oder gross-income) sollten möglichst alle Mietnebenkosten direkt von den Mietern getragen werden. Das vermindert zwar die Mieteinnahmen, aber eben auch die abzuführende Steuer auf das Gross-Income. Im Idealfall verbleiben Property Taxes beim Vermieter.
- Engagieren Sie einen Withholding-Agent. Die Kosten sind dann steuerlich (bei Option zum Net-Income) absetzbar, der Mieter wird nicht durch Bürokratie genervt und man hat die Chance auf einen ziemlich niedrigen Steuersatz abhängig von der Einkommenshöhe.